Wir erinnern uns – anstatt mehr Gelder in den Kampf gegen Kinderpornographie bzw die Produktion selbiger zu stecken, wollte man Stoppschilder bei Seiten, die Kinderpornographie anbieten, einrichten. Diese wären zwar umgehbar gewesen, hätten Sperren anderer Seiten ermöglicht und wären wegen bereits vorhandener, praktikablerer Methoden (wie das Anschreiben der Serverbetreiber) überflüssig gewesen, aber man kann von einer Frau von der Leyen und zahllosen “Internetausdruckern”, die Angst hatten, die Bild würde “xy befürwortet Kinderpornos” titeln, nichts anderes erwarten als ein solches Gesetz durchzudrücken. Doch dann würde die FDP mitgewählt, und sie erinnerte sich langsam wieder an das Thema Bürgerrechte – so wurde beschlossen, dieses Gesetz, das von Bundestag und Bundesrat bereits angenommen worden war, im Zweifelsfall einfach zu ignorieren.
Der nächste Schlag gegen das Gesetz kam nun von unserem Bundespräsidenten – Horst Köhler macht dem Spiegel zufolge von seinem Recht gebrauch, ein Gesetz nicht zu unterschreiben und es damit zu verzögern.
Hamburg – “Ergänzende Informationen” hat Bundespräsident Horst Köhler von der Bundesregierung zum umstrittenen “Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen” erbeten. Nach Informationen des SPIEGEL will Köhler erst nach Auswertung der Reaktion der Regierung entscheiden, ob er das von der bisherigen Familienministerin Ursula von der Leyen initiierte Gesetz unterschreibt oder nicht.
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Ein von Bundestag und Bundesrat verabschiedetes Gesetz kann jedoch nicht einfach zurückgezogen werden. Gesucht wird nun ein juristisch korrekter Ausweg: Möglich wäre etwa, dass Bundestag und Bundesrat eine neue Regelung verabschieden, mit dem das Gesetz über die Internetsperren wiederaufgehoben wird.
Köhler könnte warten, bis dieses Änderungsgesetz bei ihm eingeht, dann könnte er dieses ausfertigen – und das Internetsperrgesetz hätte sich erledigt. Der Berliner Staatsrechtslehrer Ulrich Battis hielte ein solches Vorgehen im vorliegenden Fall sogar “für sinnvoll”, vor allem unter dem Gesichtspunkt, eine “unnötig” gewordene, weil politisch nicht mehr gewollte Norm “zu vermeiden”.